Die Leistungen von Heilpraktikern werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Bei dem Vorliegen einer privaten Heilpraktikerzusatzversicherung sollte dies im Vorfeld abgeklärt werden. Die Frage nach den Gebühren besprechen wir im persönlichen Erstgespräch.
Der Umstand, dass es hier üblicherweise um Privatbehandlungen handelt hat auch durchaus Vorteile für Sie.
Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, aber verfügen nicht über eine Kassenzulassung. Unabhängig von der Frage nach einer möglichen Kostenerstattung der Therapiemaßnahme durch Ihren Versicherer haben Sie als Selbstzahler durchaus eine Reihe von nennenswerten Vorteilen:
Zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) und dem Klienten kommt eine Klientenvereinbarung zustande. D.h. jeder Klient ist zunächst Selbstzahler, unabhängig davon ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten rückerstattet oder nicht. Der Klient erhält somit die Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Mein Honorar entspricht dem für die angebotenen Leistungen üblichen. Gerne nenne ich Ihnen die entsprechenden Konditionen in einem persönlichen Gespräch.
Mein Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung fällig und ist in bar zu entrichten.
Am Gerauer Weg 21, 64572 Büttelborn, Tel. 06152-8554089
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Für meine Klientinnen und Klienten im Frankfurter Raum bin ich jetzt in den Räumlichkeiten des Frankfurter3Klang für Sie da : Nistergasse 16, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 0177-6024254
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Ulrich Kritzner - Heilpraktiker für Psychotherapie - Mail: ulrich.kritzner@sexual-therapie.eu
Ulrich Kritzner ist Mitglied im Berufsverband "Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.", Mitgliedsnummer 24346